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   BGH, 12.03.1953 - IV ZR 131/52   

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https://dejure.org/1953,189
BGH, 12.03.1953 - IV ZR 131/52 (https://dejure.org/1953,189)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1953 - IV ZR 131/52 (https://dejure.org/1953,189)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1953 - IV ZR 131/52 (https://dejure.org/1953,189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 113
  • NJW 1953, 698
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 18.11.1909 - IV 265/08

    Können Eheleute ein gemeinschaftliches Testament in der Weise errichten, daß

    Auszug aus BGH, 12.03.1953 - IV ZR 131/52
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den §§ 2265-2267 BGB konnte ein gemeinschaftliches Testament nur dann angenommen werden, wenn die Erklärungen der Eheleute äußerlich in einer Urkunde - wenn auch auf mehreren Bögen oder Blättern - zusammengefasst waren, wobei der Inhalt der Verfügungen, die Einheitlichkeit oder Gemeinschaftlichkeit des Errichtungsaktes und die Absichten der Eheleute ohne Belang sein sollten (vgl. RGZ 50, 309; 72, 204; RG-Urteil vom 14. Juni 1917 IV 120/17).

    Nach Ansicht des Reichsgerichts konnte ein gemeinschaftliches Testament nicht in der Weise errichtet werden, dass jeder der Ehegatten die beabsichtigten letztwilligen Verfügungen niederschrieb, datierte und unterschrieb und der andere Teil sie nur mitunterschrieb (RGZ 72, 204).

  • OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung von in verschiedenen Urkunden

    aa) Allein der Umstand, dass die Testamente von den Ehegatten am selben Tag und am selben Ort errichtet worden sind und sich im Wortlaut im Wesentlichen gleichen, reicht für sich allein nicht aus, um ein gemeinschaftliches Testament anzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHZ 9, 113/116 f.).
  • OLG München, 24.08.2020 - 31 Wx 241/18

    Bindungswirkung eines in Österreich geschriebenes gemeinschaftlichen Testaments

    Zwei getrennte Urkunden bilden somit dann ein gemeinschaftliches Testament, wenn sich die Gemeinschaftlichkeit aus anderen Umständen als der Urkundeneinheit ergibt, die in den Testamentsurkunden zumindest angedeutet sind (BGH NJW 1953, 698, 699; OLG München MittBayNot 2009, 55; OLG Braunschweig ZEV 2007, 178).
  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Damit kommt sowohl objektiv anhand des Errichtungszusammenhanges als auch subjektiv der Gemeinschaftlichkeitswille bei der Errichtung klar zum Ausdruck (vgl. Zum Begriff der Gemeinschaftlichkeit insbesondere BeckOGK/Braun, BGB § 2265 Rn. 7 ff.; vgl. zum alten Recht auch BGH, Urteil v. 12.3.1953, IV ZR 131/52).
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2002 - 3 W 82/02

    Gemeinschaftliches Testament; getrennte Urkunden

    Diese - vom Senat geteilte - Auffassung beruht auf der Erwägung, dass sich nur auf diese Weise sowohl eine unnötige Formstrenge vermeiden als auch die der Rechtssicherheit entsprechende zuverlässige Wiedergabe des Willens des Erblassers sicherstellen lässt (BGHZ 9, 113, 115 ff.; Senat, FamRZ 2001, 518; BayObLG, jew. aaO; OLG Köln OLGZ 1968, 321, 322 ff.; OLG Celle OLGZ 1969, 84, 87; OLG Frankfurt am Main OLGZ 1978, 267, 268 ff.; OLG Hamm OLGZ 1979, 262, 265 f.; Soergel//Wolf, BGB 12. Aufl. vor § 2265 Rdnr. 7; Palandt/Edenhofer aaO).
  • OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei getrennten am selben Tag

    Nach dem Gesagten kann ein gemeinschaftliches Testament auch dann vorliegen, wenn die beiderseitigen Erklärungen äußerlich selbständig in besonderen Urkunden enthalten sind, wenn sich aus den beiderseitigen Urkunden selbst eine gemeinschaftliche Erklärung ersehen lässt (BGH NJW 1953, 698 f.).
  • OLG Hamm, 06.05.2021 - 10 W 9/21

    Gemeinschaftliches Testament; Testierunfähigkeit

    Für die Annahme einer solchen gemeinschaftlichen Erklärung ist es dabei nicht ausreichend, dass die beiden Einzelurkunden am gleichen Tag und Ort und mit im Wesentlichen gleichem Inhalt errichtet worden sind, wenn sie darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür enthalten, dass die Eheleute als gemeinschaftlich erklärend aufgetreten sind (BGHZ 9, 113 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.1978, 15 W 246/78; OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1415 f.; OLG München, FamRZ 2008, 2234 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 3 W 144/00

    Begriff des gemeinschaftlichen Testaments

    Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1953 (NJW 1953, 698 f) ist anerkannt, dass ein gemeinschaftliches Testament auch dann vorliegt, wenn sich aus der Testamentsurkunde selbst eine gemeinschaftliche Erklärung ersehen lässt.
  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Zwar kann ein solches auch dann vorliegen, wenn die beiden letztwilligen Verfügungen der Ehegatten in äußerlich getrennten Urkunden niedergelegt sind (BGHZ 9, 113/115; OLG Celle OLGZ 1969, 84/87; OLG Frankfurt OLGZ 1978, 267/268 f.).
  • LG München I, 07.04.2003 - 13 T 6461/03

    Kein Rangvermerk bei Bruchteilsnießbrauchsrechten an Teilen eines

    Diese - vom Senat geteilte - Auffassung beruht auf der Erwägung, dass sich nur auf diese Weise sowohl eine unnötige Formstrenge vermeiden als auch die der Rechtssicherheit entsprechende zuverlässige Wiedergabe des Willens des Erblassers sicherstellen lässt ( BGHZ 9, 113, 115 ff.; Senat, FamRZ 2001, 518 ; BayObLG, jew. a. a. O.; OLG Köln, OLGZ 1968, 321, 322 ff.; OLG Celle, OLGZ 1969, 84, 87; OLG Frankfurt am Main, OLGZ 1978, 267, 268 ff.; OLG Hamm OLGZ 1979, 262, 265 f.; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., vor § 2265 Rdnr. 7; Palandt/Edenhofer, a. a. O.).
  • OLG Braunschweig, 13.03.2006 - 2 W 121/05

    Anforderungen an die Form des Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments

    Allein der Umstand, dass die Testamente von den Ehegatten am selben Tag und am selben Ort errichtet worden sind und sich im Wortlaut im wesentlichen gleichen, reicht für sich allein nicht, um ein gemeinschaftliches Testament anzunehmen (vgl. Beschluss des Senats vom 3.5.2002 2 W 242/01; BGHZ 9, 113ff; BayObLG FamRZ 1991, 1485f ; BayObLG …
  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

  • OLG Hamm, 25.04.1996 - 15 W 379/95

    Umdeutung der getroffenen letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 21.07.1992 - BReg. 1 Z 62/91

    Auslegung getrennter inhaltsgleicher Urkunden als gemeinschaftliches Testament

  • KG, 11.04.2000 - 1 W 8565/98

    Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in getrennten Urkunden; Auslegung

  • BayObLG, 11.02.1991 - BReg. 1a Z 66/90

    Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments; Begründete Zweifel an

  • BGH, 14.11.1968 - III ZR 116/66

    Wirksamkeit eines den Verfügungen eines Erbvertrages widersprechenden Testaments

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